Die neue EU-Verordnung zur Entwaldung verlangt von Unternehmen, die u. a. mit Kakao und daraus hergestellten Produkten (Schokolade) handeln, eine umfassende Sorgfaltsprüfung, um sicherzustellen, dass diese nicht aus der Entwaldung stammen oder gegen lokale Umwelt- und Sozialgesetze verstoßen. Wie ist der Stand der Dinge?
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Diese neue EU-Verordnung wird auch EUDR genannt und soll ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Sie gilt nicht nur für Palmöl, Kaffee und Kakao, sondern auch für Holz, Soja, Vieh und Kautschuk sowie für die daraus hergestellten Produkte. Die Importeure, darunter auch ClearChox, müssen genaue Daten vorlegen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und der EU die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu überprüfen.
Kurz gesagt, verlangt die Verordnung von den Kakao- und Schokoladenimporteuren drei Hauptbestandteile:
- Vorlage von Eigentumsnachweisen für das Land, auf dem der Kakao angebaut wurde, um sicherzustellen, dass kein Land Grabbing oder andere illegale Anbaumethoden vorliegen.
- Übermittlung der Koordinaten der Grundstücke oder Landgüter, damit die EU anhand von Satellitenbildern die Entwicklung der Waldflächen an diesen spezifischen Standorten überprüfen kann.
- Vorlage einer offiziellen Erklärung, in der bestätigt wird, dass bei der Herstellung dieses Kakaos oder dieser Schokolade ihres Wissens nach keine Abholzung stattgefunden hat.
ClearChox importiert eine breite Palette von Schokoladenmarken aus den Herkunftsländern. Wir arbeiten derzeit mit anderen Branchenführern und unseren Schokoladenherstellern zusammen, um sicherzustellen, dass wir die Vorschriften einhalten, wenn sie in Kraft treten (kleinen Unternehmen wurde eine längere Anpassungsfrist eingeräumt).
Sie können sich darauf verlassen, dass wir der EU-Verordnung nachkommen werden, damit Sie weiterhin nachweislich gute Schokolade bei uns erhalten.
Die EU-Verordnung finden Sie hier